Frequently Asked Questions
(FAQ)
Häufig
an uns gestellte Fragen und die Antworten hierzu
Häusliche Pflege
Seit 1994 betreibt die vhw einen
eigenen Ambulanten Dienst, der seit 01.01.2008 als hundertprozentige
Tochtergesellschaft der vhw wirtschaftlich eigenständig geführt wird: Die vhw
Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH.
1.1 Wo pflegt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter
Dienst GmbH?
1.2 Was kostet die häusliche Pflege?
1.3 Erfüllt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH
auch Sonderwünsche?
1.4 Muss ich nach Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sein,
um Hilfe erhalten zu können?
1.5 Wie lange kann ich in meiner Wohnung versorgt werden?
1.6 Pflegen Sie meinen Angehörigen, wenn ich als Pflegende/r
ausfalle?
1.7 Übernimmt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst
GmbH auch die Reinigung meiner Wohnung?
1.8 Führen Sie auch „Pflegekontrolleinsätze“ durch?
vhw Servicewohnen aktiv und
Servicewohnen premium
2.1 Was beinhaltet der Servicevertrag (wichtige Punkte)?
2.2 Was beinhaltet der Servicevertrag nicht?
2.3 Muss ich, wenn ich später pflegebedürftig werde,
zwangsläufig ausziehen?
2.4 Welche Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen des
Betreuungsdienstes?
2.5 Gibt es einen Hausnotruf?
2.6 Gibt es Wartezeiten?
2.7 Was kostet eine Wohnung im Servicewohnen der vhw im
Monat?
2.8 Muss ich ausziehen, wenn mein Geld nicht mehr reicht?
2.9 Bekomme ich ein Mittagessen?
2.10 Kann ich jederzeit Besuch empfangen?
2.11 Kann ich Haustiere halten?
2.12 Muss ich das Treppenhaus selbst reinigen?
vhw Servicewohnen premium - Appartements in Seniorenresidenzen
3.1 Welche Inklusiv- und welche Exklusiv-Leistungen werden
angeboten?
3.2 Muss ich, wenn ich pflegebedürftig werde, zwangsläufig ausziehen?
3.3 Was kostet ein Appartement in einer Seniorenresidenz der
vhw pro Monat?
3.4 Kann ich zur Probe wohnen?
3.5 Gibt es Gästezimmer?
3.6 Wie groß sind die Appartements?
3.7 Wie sieht das Veranstaltungsangebot aus?
Pflegewohnbereiche in
Seniorenwohnanlagen und –residenzen
4.1 Was kostet ein Pflegewohnplatz bei der vhw?
4.2 Gibt es Zugangsvoraussetzungen?
4.3 Wie lange muss ich warten, bis ich einziehen kann?
4.4 Bekomme ich auf jeden Fall sofort ein Einzelzimmer?
4.5 Kann ich eigene Möbel mitbringen?
4.6 Gibt es feste Besuchszeiten?
4.7 Gibt es einen Heimarzt?
4.8 Welche Aktivitäten werden angeboten?
Häusliche
Pflege
1.1 Wo pflegt die vhw Wohnen im
Alter – Ambulanter Dienst GmbH?
Die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH pflegt
hauptsächlich in den Wohnungen des Betreuten Wohnens und in den Appartements unserer
Seniorenresidenzen. Aber auch im Umfeld unserer Häuser übernehmen wir gern
Einsätze.
1.2 Was kostet die häusliche
Pflege?
Da die Berechnung der Kosten auf
der Zusammenstellung individueller Leistungskomplexe beruht, kann diese Frage
nur im Beratungsgespräch geklärt werden. In vielen Fällen übernehmen jedoch
Kostenträger, wie z. B. Kranken- und Pflegekassen einen Großteil der Kosten.
Auch das Sozialamt kommt als Kostenträger infrage. Außerdem können Ärzte
medizinische Hilfeleistungen verordnen.
1.3 Erfüllt die vhw Wohnen im
Alter – Ambulanter Dienst GmbH auch Sonderwünsche?
Dies muss im Einzelfall geklärt
werden. So ist z. B. die Versorgung eines Haustieres oder regelmäßiges Vorlesen
möglich, muss aber selbst bezahlt werden, da die Kostenträger dies nicht
übernehmen.
1.4 Muss ich nach
Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sein, um Hilfe durch die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH erhalten zu können?
Nein. Medizinische Hilfeleistungen
(z. B. Spritzen) können vom Arzt verordnet werden. Außerdem können
Hilfeleistungen auch selbst bezahlt werden (z. B. wenn nur ein
hauswirtschaftlicher Hilfebedarf vorliegt) oder das Sozialamt kommt als
Kostenträger infrage. Im Einzelfall werden unsere Mitarbeiter mit Ihnen klären,
ob eine Antragstellung bei der Pflegekasse sinnvoll ist und Sie hierbei
unterstützen.
1.5 Wie lange kann ich in meiner
Wohnung versorgt werden?
Wenn wir dies aus fachlicher und
menschlicher Sicht vertreten können, bis zum Tod. Ist häusliche Pflege nicht
mehr zu verantworten (abhängig vom Einzelfall), kümmert sich die vhw Wohnen im
Alter – Ambulanter Dienst GmbH um einen Pflegewohnplatz in einem der 7
stationären Pflegewohnbereiche unserer Seniorenwohnanlagen und –residenzen.
1.6 Pflegen Sie meinen
Angehörigen, wenn ich als Pflegende/r ausfalle, z.B. durch Urlaub oder eigene Erkrankung?
Ja. Im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben übernehmen wir die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der so
genannten Verhinderungspflege. Die Pflege des Angehörigen kann aber
selbstverständlich auch von uns übernommen werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben
nicht zutreffen. In diesem Fall müssten Sie die Kosten selbst tragen.
1.7 Übernimmt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH auch
die Reinigung meiner Wohnung?
Die Reinigung der Wohnung kann von
der vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH als
Privatleistung durchgeführt werden. In Einzelfällen ist es aber auch möglich,
dass das Sozialamt die Kosten hierfür übernimmt.
1.8 Führen Sie auch
„Pflegekontrolleinsätze“ durch?
Der Nachweis eines Pflegeeinsatzes
nach § 37 Abs.3 SGB XI bei Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I-III wird von unseren Pflegefachkräften
durchgeführt.
Servicewohnen aktiv und
Servicewohnen plus
2.1 Was beinhaltet der
Servicevertrag (wichtige Punkte)?
- regelmäßige Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen des
Betreuungsdienstes (Beratung in persönlichen Angelegenheiten, Unterstützung bei
Anträgen und behördlichem Schriftwechsel, Beratung von Angehörigen in Bewohnerangelegenheiten),
- Vermittlung weitergehender
Hilfeleistungen (z. B. Ambulanter Dienst der vhw etc.),
- Benachrichtigung / Herbeirufen
von Angehörigen und Ärzten im Krankheitsfall,
- Organisation eines Kultur- und
Freizeitprogramms (Teilnahme freiwillig),
- teilweise Hausnotruf
- 3 x pro Jahr Reinigung der
Fenster von außen
2.2 Was beinhaltet der
Servicevertrag nicht?
Der Servicevertrag beinhaltet
keine Pflegeleistungen, denn das Servicewohnen ist eine Wohnform für Senioren,
die ihren Haushalt noch selbst führen können.
2.3 Muss ich, wenn ich später
pflegebedürftig werde, zwangsläufig ausziehen?
Nein. Es wird immer versucht, die
Pflege (z. B. durch die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter
Dienst GmbH) in der eigenen Wohnung sicherzustellen. Im Einzelfall kann ein
Umzug in einen stationären Pflegewohnbereich der vhw jedoch nötig werden, da
eine 24-Stunden-Versorgung in der Wohnung nicht möglich ist. Die
Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes berät in solchen Fällen ausführlich und
unterstützt die Überleitung in stationäre Pflege
2.4 Welche Qualifikation haben
die Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes?
Alle Mitarbeiterinnen des
Betreuungsdienstes sind fachlich qualifiziert und ausgebildet. Die vorgesetzte
Fachbereichsleitung Servicewohnen sorgt für regelmäßigen Austausch und
Fortbildung. Außerdem kontrolliert sie regelmäßig die Standards vor Ort.
2.5 Gibt es einen Hausnotruf?
In allen Wohnungen des Betreuten
Wohnens ist der Anschluss an ein Hausnotrufsystem möglich. Teilweise ist der
Hausnotruf Bestandteil des Servicevertrages.
2.6 Gibt es Wartezeiten?
Da das Servicewohnen sehr beliebt
ist, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Dies trifft insbesondere auf die
direkt an stationäre Pflegewohnbereiche angeschlossenen Servicewohnanlagen zu.
Konkrete Zahlen können wir an dieser Stelle nicht nennen, da wir nicht
vorhersehen können, wie sich Fluktuation und Nachfrage entwickeln werden. Bitte
beachten Sie auch, dass frei werdende Wohnungen nach der Dauer der
Mitgliedschaft vermietet werden. Daher empfehlen wir, frühzeitig Mitglied der
vhw zu werden.
2.7 Was kostet eine Wohnung im
Servicewohnen der vhw im Monat?
Im Servicewohnen zahlen Sie eine
monatliche Nutzungsgebühr für die Wohnung und eine Servicepauschale. Alle
Leistungen des Servicevertrages sind mit der Zahlung der Servicepauschale
abgegolten. Weitergehende Hilfen, wie z. B. Pflege durch die
vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH werden gesondert berechnet. In
vielen Fällen übernehmen dann aber andere Kostenträger, wie z. B. Kranken- und
Pflegekassen zumindest teilweise die Kosten. Genauere Zahlen zu
Nutzungsgebühren, Servicepauschalen und Genossenschaftsanteilen finden Sie auf
den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.
2.8 Muss ich ausziehen, wenn mein
Geld nicht mehr reicht?
Nein, da unsere Häuser des
Servicewohnens aktiv und plus öffentlich gefördert sind, würde in einem solchen
Fall das Sozialamt die Kosten (inkl. Betreuungszuschlag) übernehmen, wenn es
keine unterhaltspflichtigen Angehörigen gibt.
2.9 Bekomme ich ein Mittagessen?
Da das Servicewohnen für Senioren
gedacht ist, die ihren Haushalt noch selbst führen können, gehört ein
Mittagessen nicht zu den Leistungen des Servicevertrages. In den direkt an stationäre
Pflegewohnbereiche angeschlossenen Häusern des Servicewohnens können Sie am
Mittagessen des stationären Pflegewohnbereichs gegen ein gesondertes Entgelt
teilnehmen. In den separaten Anlagen können die Betreuerinnen bei der Suche
nach einem Lieferservice behilflich sein.
2.10 Kann ich jederzeit Besuch
empfangen?
Ja, denn Sie wohnen in einer
abgeschlossenen Wohnung in einem Mehrparteienhaus, dessen Hausordnung hier
keinerlei Beschränkungen vorsieht. Gegenseitige Rücksichtnahme im Hinblick auf
Lärm ist jedoch erforderlich.
2.11 Kann ich Haustiere halten?
Kleintiere (wie z. B.
Meerschweinchen), Kleinvögel (z. B. Wellensittiche) und Fische sind erlaubt.
Hunde und Katzen müssen von uns genehmigt werden. Sprechen Sie uns gern an.
2.12 Muss ich das Treppenhaus
selbst reinigen?
Nein, die Treppenhausreinigung ist
in der Nutzungsgebühr enthalten.
Servicewohnen Premium -
Appartements in Seniorenresidenzen
3.1 Welche Inklusiv- und welche
Exklusiv-Leistungen werden angeboten?
Genauere Angaben hierzu finden Sie
direkt auf den Seiten unserer drei Residenzen.
3.2 Muss ich, wenn ich
pflegebedürftig werde, zwangsläufig
ausziehen?
Nein. Es wird immer versucht, die
Pflege (z. B. durch die vhw Wohnen im Alter –
Ambulanter Dienst GmbH) im Appartement sicherzustellen. Im Einzelfall kann ein
Umzug in einen der 7 stationären Pflegewohnbereiche der vhw jedoch nötig
werden. Unsere Mitarbeiter beraten in solchen Fällen ausführlich und
unterstützten die Überleitung in stationäre Pflege. Zwei unserer
Seniorenresidenzen bieten selbst stationäre Pflege an.
3.3 Was kostet ein Appartement in
einer Seniorenresidenz der vhw pro Monat?
Für ein Appartement in einer
Seniorenresidenz der vhw zahlen Sie ein monatliches Entgelt für die Nutzung des
Appartements, die Inklusivleistungen und die von Ihnen gebuchten weiteren
Leistungen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf den Seiten der einzelnen
Seniorenresidenzen.
3.4 Kann ich zur Probe wohnen?
Ja. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne.
3.5 Gibt es Gästezimmer?
Ja, für Ihre persönlichen Gäste. Sprechen
Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
3.6 Wie groß sind die
Appartements?
Wir bieten hauptsächlich 1-, 1 ½-
und 2-Zimmer-Appartements an. Auf besonderen Wunsch besteht auch die Möglichkeit,
aus zwei benachbarten Appartements im Rahmen einer Zusammenlegung ein großes
Appartement entstehen zu lassen.
3.7 Wie sieht das
Veranstaltungsangebot aus?
In allen drei Seniorenresidenzen
werden diverse Veranstaltungen angeboten. Vom Literaturkreis über Feste im
Rhythmus der Jahreszeiten bis hin zu Ausflügen wird vieles geboten. Unsere
Mitarbeiter informieren Sie gern.
Pflegewohnbereiche in
Seniorenwohnanlagen und –residenzen
4.1 Was kostet ein
Pflegewohnplatz bei der vhw?
Die genauen Zahlen finden Sie auf
den Seiten der einzelnen Häuser. Reichen die eigenen
Mittel und die Zuschüsse der Pflegekasse nicht aus, springt bei Bedürftigkeit
das Sozialamt ein. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
4.2 Gibt es
Zugangsvoraussetzungen?
Ja, erstens die Mitgliedschaft in
der vhw. Zweitens sollten Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse
gestellt haben oder bereits eingestuft sein. Sofern noch kein Antrag gestellt
wurde, sind wir gerne dabei behilflich.
4.3 Wie lange muss ich warten, bis
ich einziehen kann?
Diese Frage kann pauschal nicht
beantwortet werden, da Fluktuation und Nachfrage nicht vorhersehbar sind. Im
Gegensatz zum Betreuten Wohnen, ist hier jedoch mit erheblich kürzeren
Wartezeiten (u. U. nur einige Tage bis Wochen) zu rechnen. Ist aktuell kein
dauerhafter Pflegewohnplatz frei und ein dringender Bedarf vorhanden, bieten
wir auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an, die ggf. die Wartezeit überbrücken
kann. Gibt es mehrere geeignete Interessenten für einen Pflegewohnplatz,
entscheidet die Dauer der Mitgliedschaft.
4.4 Bekomme ich auf jeden Fall
sofort ein Einzelzimmer?
Dies muss im Einzelfall geprüft
werden. Besteht Ihrerseits ein dringender Bedarf (z. B. aus gesundheitlichen
Gründen) und gibt es hausintern keine Bewohner auf der Warteliste für ein
Einzelzimmer, können Sie auch sofort in ein Einzelzimmer einziehen.
Anderenfalls müssten Sie zunächst in ein Doppelzimmer ziehen und sich auf die
Warteliste für ein Einzelzimmer setzen lassen.
4.5 Kann ich eigene Möbel
mitbringen?
Grundsätzlich ja. Art und Umfang
richtet sich jedoch nach den räumlichen Gegebenheiten (z. B. Einzel- oder
Doppelzimmer).
4.6 Gibt es feste Besuchszeiten?
Nein. Es wird nur um Rücksicht auf
die Mitbewohner gebeten (z. B. im Doppelzimmer).
4.7 Gibt es einen Heimarzt?
Nein. Es kommen niedergelassene
Ärzte verschiedener Fachrichtungen ins Haus und auch Ihr bisheriger Hausarzt
kann weiterhin zu Ihnen kommen.
4.8 Welche Aktivitäten werden
angeboten?
Im Rahmen einer aktivierenden
Pflege werden in den Pflegewohnbereichen regelmäßig therapeutische und
gesellige Aktivitäten angeboten. Dazu kommen Feste im Rhythmus der
Jahreszeiten, Ausfüge und kulturelle Veranstaltungen.