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Frequently Asked Questions (FAQ)

Häufig an uns gestellte Fragen und die Antworten hierzu

 

Häusliche Pflege

Seit 1994 betreibt die vhw einen eigenen Ambulanten Dienst, der seit 01.01.2008 als hundertprozentige Tochtergesellschaft der vhw wirtschaftlich eigenständig geführt wird: Die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH.

1.1 Wo pflegt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH?

1.2 Was kostet die häusliche Pflege?

1.3 Erfüllt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH auch Sonderwünsche?

1.4 Muss ich nach Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sein, um Hilfe erhalten zu können?

1.5 Wie lange kann ich in meiner Wohnung versorgt werden?

1.6 Pflegen Sie meinen Angehörigen, wenn ich als Pflegende/r ausfalle?

1.7 Übernimmt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH auch die Reinigung meiner Wohnung?

1.8 Führen Sie auch „Pflegekontrolleinsätze“ durch?

 

vhw Servicewohnen aktiv und Servicewohnen premium

2.1 Was beinhaltet der Servicevertrag (wichtige Punkte)?

2.2 Was beinhaltet der Servicevertrag nicht?

2.3 Muss ich, wenn ich später pflegebedürftig werde, zwangsläufig ausziehen?

2.4 Welche Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes?

2.5 Gibt es einen Hausnotruf?

2.6 Gibt es Wartezeiten?

2.7 Was kostet eine Wohnung im Servicewohnen der vhw im Monat?

2.8 Muss ich ausziehen, wenn mein Geld nicht mehr reicht?

2.9 Bekomme ich ein Mittagessen?

2.10 Kann ich jederzeit Besuch empfangen?

2.11 Kann ich Haustiere halten?

2.12 Muss ich das Treppenhaus selbst reinigen?

 

vhw Servicewohnen premium - Appartements in Seniorenresidenzen

3.1 Welche Inklusiv- und welche Exklusiv-Leistungen werden angeboten?

3.2 Muss ich, wenn ich pflegebedürftig werde,  zwangsläufig ausziehen?

3.3 Was kostet ein Appartement in einer Seniorenresidenz der vhw pro Monat?

3.4 Kann ich zur Probe wohnen?

3.5 Gibt es Gästezimmer?

3.6 Wie groß sind die Appartements?

3.7 Wie sieht das Veranstaltungsangebot aus?

 

Pflegewohnbereiche in Seniorenwohnanlagen und –residenzen

4.1 Was kostet ein Pflegewohnplatz bei der vhw?

4.2 Gibt es Zugangsvoraussetzungen?

4.3 Wie lange muss ich warten, bis ich einziehen kann?

4.4 Bekomme ich auf jeden Fall sofort ein Einzelzimmer?

4.5 Kann ich eigene Möbel mitbringen?

4.6 Gibt es feste Besuchszeiten?

4.7 Gibt es einen Heimarzt?

4.8 Welche Aktivitäten werden angeboten?

 

 

 

Häusliche Pflege

 

1.1 Wo pflegt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH?

Die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH pflegt hauptsächlich in den Wohnungen des Betreuten Wohnens und in den Appartements unserer Seniorenresidenzen. Aber auch im Umfeld unserer Häuser übernehmen wir gern Einsätze.

 

 

1.2 Was kostet die häusliche Pflege?

Da die Berechnung der Kosten auf der Zusammenstellung individueller Leistungskomplexe beruht, kann diese Frage nur im Beratungsgespräch geklärt werden. In vielen Fällen übernehmen jedoch Kostenträger, wie z. B. Kranken- und Pflegekassen einen Großteil der Kosten. Auch das Sozialamt kommt als Kostenträger infrage. Außerdem können Ärzte medizinische Hilfeleistungen verordnen.

 

 

1.3 Erfüllt die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH auch Sonderwünsche?

Dies muss im Einzelfall geklärt werden. So ist z. B. die Versorgung eines Haustieres oder regelmäßiges Vorlesen möglich, muss aber selbst bezahlt werden, da die Kostenträger dies nicht übernehmen.

 

 

1.4 Muss ich nach Pflegeversicherungsgesetz eingestuft sein, um Hilfe durch die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH erhalten zu können?

Nein. Medizinische Hilfeleistungen (z. B. Spritzen) können vom Arzt verordnet werden. Außerdem können Hilfeleistungen auch selbst bezahlt werden (z. B. wenn nur ein hauswirtschaftlicher Hilfebedarf vorliegt) oder das Sozialamt kommt als Kostenträger infrage. Im Einzelfall werden unsere Mitarbeiter mit Ihnen klären, ob eine Antragstellung bei der Pflegekasse sinnvoll ist und Sie hierbei unterstützen.

 

 

1.5 Wie lange kann ich in meiner Wohnung versorgt werden?

Wenn wir dies aus fachlicher und menschlicher Sicht vertreten können, bis zum Tod. Ist häusliche Pflege nicht mehr zu verantworten (abhängig vom Einzelfall), kümmert sich die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH um einen Pflegewohnplatz in einem der 7 stationären Pflegewohnbereiche unserer Seniorenwohnanlagen und –residenzen.

 

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1.6 Pflegen Sie meinen Angehörigen, wenn ich als Pflegende/r ausfalle, z.B. durch Urlaub oder eigene Erkrankung?

Ja. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernehmen wir die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege. Die Pflege des Angehörigen kann aber selbstverständlich auch von uns übernommen werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht zutreffen. In diesem Fall müssten Sie die Kosten selbst tragen.

 

 

1.7 Übernimmt die vhw  Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH auch die Reinigung meiner Wohnung?

Die Reinigung der Wohnung kann von der vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH als Privatleistung durchgeführt werden. In Einzelfällen ist es aber auch möglich, dass das Sozialamt die Kosten hierfür übernimmt.

 

 

1.8 Führen Sie auch „Pflegekontrolleinsätze“ durch?

Der Nachweis eines Pflegeeinsatzes nach § 37 Abs.3 SGB XI bei Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I-III  wird von unseren Pflegefachkräften durchgeführt.

 

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Servicewohnen aktiv und Servicewohnen plus

 

2.1 Was beinhaltet der Servicevertrag (wichtige Punkte)?

- regelmäßige Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes (Beratung in persönlichen Angelegenheiten, Unterstützung bei Anträgen und behördlichem Schriftwechsel, Beratung von Angehörigen in Bewohnerangelegenheiten),

- Vermittlung weitergehender Hilfeleistungen (z. B. Ambulanter Dienst der vhw etc.),

- Benachrichtigung / Herbeirufen von Angehörigen und Ärzten im Krankheitsfall,

- Organisation eines Kultur- und Freizeitprogramms (Teilnahme freiwillig),

- teilweise Hausnotruf

- 3 x pro Jahr Reinigung der Fenster von außen

 

 

2.2 Was beinhaltet der Servicevertrag nicht?

Der Servicevertrag beinhaltet keine Pflegeleistungen, denn das Servicewohnen ist eine Wohnform für Senioren, die ihren Haushalt noch selbst führen können.

 

 

2.3 Muss ich, wenn ich später pflegebedürftig werde, zwangsläufig ausziehen?

Nein. Es wird immer versucht, die Pflege (z. B. durch die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH) in der eigenen Wohnung sicherzustellen. Im Einzelfall kann ein Umzug in einen stationären Pflegewohnbereich der vhw jedoch nötig werden, da eine 24-Stunden-Versorgung in der Wohnung nicht möglich ist. Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes berät in solchen Fällen ausführlich und unterstützt die Überleitung in stationäre Pflege

 

 

2.4 Welche Qualifikation haben die Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes?

Alle Mitarbeiterinnen des Betreuungsdienstes sind fachlich qualifiziert und ausgebildet. Die vorgesetzte Fachbereichsleitung Servicewohnen sorgt für regelmäßigen Austausch und Fortbildung. Außerdem kontrolliert sie regelmäßig die Standards vor Ort.

 

 

2.5 Gibt es einen Hausnotruf?

In allen Wohnungen des Betreuten Wohnens ist der Anschluss an ein Hausnotrufsystem möglich. Teilweise ist der Hausnotruf Bestandteil des Servicevertrages.

 

 

2.6 Gibt es Wartezeiten?

Da das Servicewohnen sehr beliebt ist, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Dies trifft insbesondere auf die direkt an stationäre Pflegewohnbereiche angeschlossenen Servicewohnanlagen zu. Konkrete Zahlen können wir an dieser Stelle nicht nennen, da wir nicht vorhersehen können, wie sich Fluktuation und Nachfrage entwickeln werden. Bitte beachten Sie auch, dass frei werdende Wohnungen nach der Dauer der Mitgliedschaft vermietet werden. Daher empfehlen wir, frühzeitig Mitglied der vhw zu werden.

 

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2.7 Was kostet eine Wohnung im Servicewohnen der vhw im Monat?

Im Servicewohnen zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr für die Wohnung und eine Servicepauschale. Alle Leistungen des Servicevertrages sind mit der Zahlung der Servicepauschale abgegolten. Weitergehende Hilfen, wie z. B. Pflege durch die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH werden gesondert berechnet. In vielen Fällen übernehmen dann aber andere Kostenträger, wie z. B. Kranken- und Pflegekassen zumindest teilweise die Kosten. Genauere Zahlen zu Nutzungsgebühren, Servicepauschalen und Genossenschaftsanteilen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Wohnanlagen.

 

 

2.8 Muss ich ausziehen, wenn mein Geld nicht mehr reicht?

Nein, da unsere Häuser des Servicewohnens aktiv und plus öffentlich gefördert sind, würde in einem solchen Fall das Sozialamt die Kosten (inkl. Betreuungszuschlag) übernehmen, wenn es keine unterhaltspflichtigen Angehörigen gibt.

 

 

2.9 Bekomme ich ein Mittagessen?

Da das Servicewohnen für Senioren gedacht ist, die ihren Haushalt noch selbst führen können, gehört ein Mittagessen nicht zu den Leistungen des Servicevertrages. In den direkt an stationäre Pflegewohnbereiche angeschlossenen Häusern des Servicewohnens können Sie am Mittagessen des stationären Pflegewohnbereichs gegen ein gesondertes Entgelt teilnehmen. In den separaten Anlagen können die Betreuerinnen bei der Suche nach einem Lieferservice behilflich sein.

 

 

2.10 Kann ich jederzeit Besuch empfangen?

Ja, denn Sie wohnen in einer abgeschlossenen Wohnung in einem Mehrparteienhaus, dessen Hausordnung hier keinerlei Beschränkungen vorsieht. Gegenseitige Rücksichtnahme im Hinblick auf Lärm ist jedoch erforderlich.

 

 

2.11 Kann ich Haustiere halten?

Kleintiere (wie z. B. Meerschweinchen), Kleinvögel (z. B. Wellensittiche) und Fische sind erlaubt. Hunde und Katzen müssen von uns genehmigt werden. Sprechen Sie uns gern an.

 

 

2.12 Muss ich das Treppenhaus selbst reinigen?

Nein, die Treppenhausreinigung ist in der Nutzungsgebühr enthalten.

 

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Servicewohnen Premium - Appartements in Seniorenresidenzen

 

3.1 Welche Inklusiv- und welche Exklusiv-Leistungen werden angeboten?

Genauere Angaben hierzu finden Sie direkt auf den Seiten unserer drei Residenzen.

 

 

3.2 Muss ich, wenn ich pflegebedürftig werde,  zwangsläufig ausziehen?

Nein. Es wird immer versucht, die Pflege (z. B. durch die vhw Wohnen im Alter – Ambulanter Dienst GmbH) im Appartement sicherzustellen. Im Einzelfall kann ein Umzug in einen der 7 stationären Pflegewohnbereiche der vhw jedoch nötig werden. Unsere Mitarbeiter beraten in solchen Fällen ausführlich und unterstützten die Überleitung in stationäre Pflege. Zwei unserer Seniorenresidenzen bieten selbst stationäre Pflege an.

 

 

3.3 Was kostet ein Appartement in einer Seniorenresidenz der vhw pro Monat?

Für ein Appartement in einer Seniorenresidenz der vhw zahlen Sie ein monatliches Entgelt für die Nutzung des Appartements, die Inklusivleistungen und die von Ihnen gebuchten weiteren Leistungen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf den Seiten der einzelnen Seniorenresidenzen.

 

 

3.4 Kann ich zur Probe wohnen?

Ja. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

 

 

3.5 Gibt es Gästezimmer?

Ja, für Ihre persönlichen Gäste. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

 

 

3.6 Wie groß sind die Appartements?

Wir bieten hauptsächlich 1-, 1 ½- und 2-Zimmer-Appartements an. Auf besonderen Wunsch besteht auch die Möglichkeit, aus zwei benachbarten Appartements im Rahmen einer Zusammenlegung ein großes Appartement entstehen zu lassen.

 

 

3.7 Wie sieht das Veranstaltungsangebot aus?

In allen drei Seniorenresidenzen werden diverse Veranstaltungen angeboten. Vom Literaturkreis über Feste im Rhythmus der Jahreszeiten bis hin zu Ausflügen wird vieles geboten. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gern.

 

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Pflegewohnbereiche in Seniorenwohnanlagen und –residenzen

 

4.1 Was kostet ein Pflegewohnplatz bei der vhw?

Die genauen Zahlen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Häuser. Reichen die eigenen Mittel und die Zuschüsse der Pflegekasse nicht aus, springt bei Bedürftigkeit das Sozialamt ein. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

 

 

4.2 Gibt es Zugangsvoraussetzungen?

Ja, erstens die Mitgliedschaft in der vhw. Zweitens sollten Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt haben oder bereits eingestuft sein. Sofern noch kein Antrag gestellt wurde, sind wir gerne dabei behilflich.

 

 

4.3 Wie lange muss ich warten, bis ich einziehen kann?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da Fluktuation und Nachfrage nicht vorhersehbar sind. Im Gegensatz zum Betreuten Wohnen, ist hier jedoch mit erheblich kürzeren Wartezeiten (u. U. nur einige Tage bis Wochen) zu rechnen. Ist aktuell kein dauerhafter Pflegewohnplatz frei und ein dringender Bedarf vorhanden, bieten wir auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an, die ggf. die Wartezeit überbrücken kann. Gibt es mehrere geeignete Interessenten für einen Pflegewohnplatz, entscheidet die Dauer der Mitgliedschaft.

 

 

4.4 Bekomme ich auf jeden Fall sofort ein Einzelzimmer?

Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Besteht Ihrerseits ein dringender Bedarf (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) und gibt es hausintern keine Bewohner auf der Warteliste für ein Einzelzimmer, können Sie auch sofort in ein Einzelzimmer einziehen. Anderenfalls müssten Sie zunächst in ein Doppelzimmer ziehen und sich auf die Warteliste für ein Einzelzimmer setzen lassen.

 

 

4.5 Kann ich eigene Möbel mitbringen?

Grundsätzlich ja. Art und Umfang richtet sich jedoch nach den räumlichen Gegebenheiten (z. B. Einzel- oder Doppelzimmer).

 

 

4.6 Gibt es feste Besuchszeiten?

Nein. Es wird nur um Rücksicht auf die Mitbewohner gebeten (z. B. im Doppelzimmer).

 

 

4.7 Gibt es einen Heimarzt?

Nein. Es kommen niedergelassene Ärzte verschiedener Fachrichtungen ins Haus und auch Ihr bisheriger Hausarzt kann weiterhin zu Ihnen kommen.

 

 

4.8 Welche Aktivitäten werden angeboten?

Im Rahmen einer aktivierenden Pflege werden in den Pflegewohnbereichen regelmäßig therapeutische und gesellige Aktivitäten angeboten. Dazu kommen Feste im Rhythmus der Jahreszeiten, Ausfüge und kulturelle Veranstaltungen.

 

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