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Kosten, die vorgenannte Firmen
für berechtigte Notdiensteinsätze abrechnen, trägt
die vhw. Kosten von anderen Notdienstfirmen sowie für Einsätze, die nicht
durch einen Notfall bedingt waren, wird die vhw nicht tragen.
Diese sind direkt vom Veranlasser des Einsatzes zu begleichen.
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