Frequently Asked Questions
(FAQ)
Häufig an uns gestellte Fragen und die
Antworten hierzu
Mitgliedschaft
1.1 Was kostet die
Mitgliedschaft?
1.2 Kann ich sofort
Mitglied der vhw werden?
1.3 Mit welchen
Fristen kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
1.4 Werden
Genossenschaftsanteile verzinst?
1.5 Warum muss ich
Mitglied werden, um eine Wohnung bei der vhw anzumieten?
1.6 Wann werden die
Genossenschaftsanteile fällig, ist Ratenzahlung möglich?
weitere FAQ's
2.1 Wo finde ich
die FAQ zum Thema Wohnungsangebote und Anmietung?
2.2 Wo finde ich
die FAQ zum Thema Nutzungsvertrag?
2.3 Wo finde ich
die FAQ, wenn ich Fragen zum Thema Wohnen im Alter habe?
2.4 Wo finde ich
die FAQ zum Angebot Ambulanter Dienst der vhw?
2.5 Wo finde ich
die FAQ, wenn ich Fragen zum Thema Servicewohnen habe?
2.6 Wo finde ich
die FAQ zum Thema Appartements in Seniorenresidenzen?
2.7 Wo finde ich
die FAQ, wenn ich Fragen zum Thema Pflegewohnbereiche habe?
Mitgliedschaft
1.1 Was kostet die Mitgliedschaft?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft sind 25 Genossenschaftsanteile à EUR
52,-- = EUR 1.300,-- notwendig,
zuzüglich eines einmaligen Eintrittsgeldes von EUR 55,--. Die Pflichtanteile
sind in einer Summe zu zahlen. Bei Anmietung einer Wohnung sind je nach Größe
und Lage der Wohnung eventuell weitere Anteile erforderlich.
1.2 Kann ich sofort Mitglied der vhw werden?
Sie werden Mitglied bei der vhw, wenn Sie eine Wohnung, eine Betreute
Wohnung oder einen Pflegewohnplatz anmieten.
Wir führen außerdem eine Interessentenliste, in die wir Sie nach einer
persönlichen Beratung gern aufnehmen. Insbesondere für Teilbereiche unseres
Geschäftsbereichs vhw Wohnen im Alter empfiehlt sich eine rechtzeitige
Anmeldung.
1.3 Mit welchen Fristen kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Kündigung der Mitgliedschaft oder eine Teilkündigung ist mit einer
Frist von einem Jahr zum Jahresende möglich und muss schriftlich erfolgen.
Nachdem die Vertreterversammlung den jeweiligen Jahresabschluss
verabschiedet hat, kommt es zur Auszahlung des Geschäftsguthabens.
1.4 Werden Genossenschaftsanteile verzinst?
Laut Satzung kann bis zu 4% jährlich an Dividende auf das eingezahlte
Guthaben ausgeschüttet werden.
Für das Jahr 2010 hat die Genossenschaft 1,75% Dividende ausgeschüttet.
1.5 Warum muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung bei der vhw
anzumieten?
Aufgrund der Satzung der vhw ist das Recht zur Nutzung einer Wohnung an
die Mitgliedschaft gebunden.
1.6 Wann werden die Genossenschaftsanteile fällig, ist Ratenzahlung
möglich
Die Genossenschaftsanteile sind grundsätzlich zur Anmietung der Wohnung
zu zahlen. Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen möglich.
weitere FAQ's
2.1 Wo finde ich die FAQ zum Thema Wohnungsangebote und Anmietung?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen.
2.2 Wo finde ich die FAQ zum Thema Nutzungsvertrag?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen.
2.3 Wo finde ich die FAQ, wenn ich Fragen zum Thema Wohnen im Alter
habe?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen
im Alter.
2.4 Wo finde ich die FAQ zum Angebot Ambulanter Dienst der vhw?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen
im Alter.
2.5 Wo finde ich die FAQ, wenn ich Fragen zum Thema Servicewohnen habe?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen
im Alter.
2.6 Wo finde ich die FAQ zum Thema Appartements in Seniorenresidenzen?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen
im Alter.
2.7 Wo finde ich die FAQ, wenn ich Fragen zum Thema Pflegewohnbereiche
habe?
FAQ's zu diesem Thema finden Sie
unter dem entsprechenden Menüpunkt:
FAQ/Infos im Bereich vhw Wohnen
im Alter.