Energiesoforthilfe- Was bedeutet sie für mich als vhw-Mieter?

Der Bundestag hat am 10. November 2022 das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe für
Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Das Gesetz regelt konkret, wie Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.

Wenn Sie als Mieter bei der vhw eine monatliche Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten zahlen, wird die staatliche Soforthilfe über die nächste jährliche Nebenkostenabrechnung in 2023 berücksichtigt. Eine gesonderte Auszahlung ist nicht vorgesehen.

 

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