Erhöhung des Sparerpauschbetrags
Um Ihnen die Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auszahlen zu können, benötigen wir einen Freistellungsauftrag von Ihnen.
Das sind die Änderungen des Sparerpauschbetrags ab 01.01.2023:
- Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro.
- Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.
Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns bis zum 31.12.2022 eingereicht wurden, automatisch an:
- Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun. - Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 Euro bis auf weiteres erteilt: Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
- Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze? Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.
Möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag bei uns anpassen? Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen.
Lassen Sie uns den unterschriebenen Auftrag im Original an folgende Adresse zu kommen:
Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG
Abteilung Mitgliederwesen
Postfach 76 12 09,
22062 Hamburg
oder geben Sie Ihren neuen Sparerauftrag in einer unserer Standorte ab.