Neue Heizkostenverordnung
Liebe Mitglieder,
Im Dezember letzten Jahres ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
Diese verpflichtet alle Gebäudeeigentümer mit fernablesbaren Erfassungsgeräten, den Endverbrauchern ab dem Jahr 2022 eine monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit einer Abbestellung dieser Informationen durch die betreffenden Haushalte hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Für die Bereitstellung der Daten, Druck und Versand der Informationen entstehen Kosten von ca. 30 Euro jährlich, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig sind und somit zu Lasten der Mieter gehen. Die Kosten werden erstmals in Ihrer Heizkostenabrechnung 2022 abgerechnet.
Um die Kosten für Sie so gering als möglich zu halten, arbeiten wir an der Umsetzung eines elektronischen Verfahrens. Auf diese Weise leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und ermöglichen gemeinsam eine Reduzierung der jährlichen Zusatzkosten.
In einem gesonderten Schreiben - voraussichtlich im August diesen Jahres - werden wir Ihnen weitere Informationen und Ihre persönlichen Zugangsdaten zukommen lassen.
Ihre vhw